Wohnung geerbt: Was nun?

Immobilie geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Ruhe für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Erbengemeinschaft erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Haus passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind immerzu vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Möglichkeiten verfügen. Eine andere Option ist, das Erbstück zusammen zu vermieten und sich den Mietzahlungen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Problemen verbunden, da die Vermietung eines Objekts einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Erbstück verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Planung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Erbstücks, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Klarheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsversteigerungen bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Haus wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Makler vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Haus geerbt: Was nun?

Wohnung geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Frieden für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Gemeinsame Erben erbt Eigentum



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Erbstück passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Möglichkeiten sind stets vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Haus abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Mittel verfügen. Eine andere Option ist, das Haus zusammen zu vermieten und sich den Mieteinnahmen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Hauses einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Objekt verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Vorbereitung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Objektes, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Klarheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem Immobilienerbe einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Versteigerungsverfahren bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Haus wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Maklerin vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Immobilie geerbt: Was nun?

Haus geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Immobilien. Die Freude ist zumeist groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Geerbten? Wer Alleinerbe ist, kann in Gelassenheit für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Gemeinsame Erben erbt Eigentum



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Möglichkeiten sind immer vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Möglichkeiten verfügen. Eine andere Option ist, das Objekt zusammen zu vermieten und sich den Mieteinnahmen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Problemen verbunden, da die Vermietung eines Erbstücks einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Haus verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Sorgfalt erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Hast und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Erbstücks, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Maximum an Offenheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsverkäufe bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Immobilie wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Immobilienexperten vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Die besten Tipps zur Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung in Peine

Ich als Immobilienexperte stehe meinen Kunden bei der Finanzierung ihrer Immobilie stets beratend zur Seite und unterstütze sie bei wichtigen Entscheidungen.
Die aktuelle Immobiliensituation erfordert eine gründliche Beratung, um die beste Finanzierungslösung zu finden.
Vor dem Immobilienkauf steht immer die Finanzierungsvorbereitung, die oft Kopfzerbrechen bereitet.
Deshalb sollten sich meine Kunden frühzeitig mit den Finanzierungsmodalitäten auseinandersetzen und sich auch Gedanken über die Anschlussfinanzierung vorhanden haben.
Eine ausreichende Planung ist wichtig, um vom besten Kreditangebot zu profitieren.
Wenn man darauf wartet, dass die Bank sich meldet, hat man bereits verlorene Zeit verloren.
Um die richtige Anschlussfinanzierung zu finden, ist es wichtig, die verschiedenen Optionen zu verstehen.
Eine Prolongation, bei der man den bisherigen Vertrag bei der bisherigen Bank verlängert und die Zinsen an die aktuelle Marktsituation anpasst, ist oft die bequemste Variante.
Allerdings ist es nicht unbedingt die günstigste Option.
Daher sollten meine Kunden immer auch die Angebote anderer Banken prüfen und gegebenenfalls für Verhandlungen mit ihrem Finanzinstitut nutzen.

 

 

Folgende Arten der Anschlussfinanzierung sind geläufig.


  1. Prolongation: Bei einer Prolongation verlängern Sie Sie den bisherigen Vertrag bei Ihrer bisherigen Bank. Das Finanzinstitut passt die Zinsen der die aktuelle Zinssituation an. Sie haben durch dieser Möglichkeit kaum Aufwand. Eine Bonitätsprüfung ist normalerweise nicht erforderlich. Des Weiteren fallen keine etwaige Gebühren für eine Übertragung der Grundschuld aufgrund eines Wechsels zu einer anderen Bank. Auf der anderen Seite muss diese bequemste Variante der Anschlussfinanzierung nicht die günstigste Option sein. Vergleichen Sie besser vorab die Angebote anderer Banken. Das Ergebnis können Sie auch für die Verhandlungen mit Ihrem Finanzinstitut nutzen.

  2. Umschuldung: Bei einer Umschuldung schließen Sie eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ab. Das ist finanziell nur lohnenswert, sofern diese Ihnen deutlich günstigere Konditionen bietet. Immerhin übertragen Sie in diesem Fall die Grundschuld auf eine andere Bank, wodurch Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Ist das neue Kreditangebot jedoch sehr gut, gleicht dies die niedrigen Zinsen aus. Die Umschuldung kann auch sinnvoll sein, wenn Ihre bisherige Bank kein passendes Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreiten kann oder will.

  3. Forward-Darlehen: Ein Forward-Darlehen schließen Sie einige Monate vor Beendigung der Zinsbindung ab. Diese Art der Anschlussfinanzierung eignet sich, wenn die Zinsen extrem niedrig sind. Zudem ist es eine ratsame Option bei einem drohenden Zinsanstieg. Sollten Sie sich für das Forward-Darlehen entscheiden, kommt auf Sie vermutlich ein Zinsaufschlag zu. Bei der Abwägung der Entscheidung müssen Sie dies berücksichtigen. Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die aktuellen Zinssätze für die Zukunft und schützen sich so vor steigenden Zinsen. Diese Form der Anschlussfinanzierung eignet sich insbesondere dann, wenn Sie eine bestimmte Zinshöhe benötigen, um Ihre Finanzierung zu sichern.

  4.  


Eine Umschuldung, die dadurch zustande kommt, dass man eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank in Anspruch nimmt, kann finanziell lohnenswert sein, falls man deutlich günstigere Zinskonditionen erhält. Allerdings fallen hier Grundbuch- und Notarkosten an, da man die Grundschuld auf eine andere Bank überträgt.
Ein Forward-Darlehen ist eine Option, die man einige Monate vor Beendigung der Zinsbindung abschließt, um sich vor einem Zinsanstieg zu schützen. Diese Option ist ratsam, falls man eine mögliche Zinserhöhung vorhersehen kann und die Zinsen auf einem extrem niedrigen Niveau sind. Allerdings muss man bei dieser Option mit einem Zinsaufschlag rechnen, den es zu berücksichtigen gilt, wenn man diese Option in Betracht zieht.
In Peine gibt es derzeit eine hohe Nachfrage nach Immobilien, vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen. Die Preise sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, was in einer allmählichen Erhöhung der Immobilienpreise in den letzten Jahren resultierte. Wenn Sie eine Immobilie in Peine erwerben möchten, sollten Sie sich über Ihre Finanzierungsoptionen im Klaren sein und frühzeitig planen, um vom besten Kreditangebot zu profitieren. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, das weiterlesen... passende Finanzierungskonzept zu finden und Sie bei der Anschlussfinanzierung unterstützen.
Als Immobilienmakler bin ich immer für meine Kunden da und stehe ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn sie Fragen zur Anschlussfinanzierung haben oder einen Tipp benötigen, wie sich der Immobilienmarkt in Peine aktuell verändert, können sie sich jederzeit an mich wenden.

Beachten Sie diese wichtigen Punkte, wenn Sie von einer Mietwohnung in ein Eigenheim ziehen!

Makler Peine

Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen.

Wenn Sie die Kündigung und den Umzug nicht sorgfältig planen, kann die Vorfreude auf das neue Eigenheim schnell getrübt werden.

Hier erfahren Sie, auf welche Dinge Sie achten sollten.

Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen.

Einen Nachmieter zu finden, ist der einfachste Weg, um aus dem Mietvertrag auszusteigen.

Doch das ist oft einfacher gesagt als getan.

Die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter ist nur dann gültig, wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten ist.

 

 

Vor dem Umzug renovieren



Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.

 

 

Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug



Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.

Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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